Organisation der katholischen Polizeiseelsorge im Land Hessen
Die in Hessen tätigen Diözesen haben, vertreten durch die jeweiligen Generalvikare, im Jahr 2017 eine Vereinbarung unterzeichnet. Dort heißt es: "In der Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung für die katholische Polizeiseelsorge im Land Hessen vereinbaren die Diözesen Fulda, Limburg und Mainz folgende Eckpunkte für den kategorialen Dienst der Polizeiseelsorge."
"Grundlage für die Seelsorge in der Polizei des Landes Hessen sind die allgemeinen kirchlichen Regelungen und die Vereinbarung über die katholische Seelsorge in der hessischen Vollzugspolizei vom 14. Juni 1984 (veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 28, 1984, S. 1290-1291), in der die Ausübung eines besonderen kirchlichen Dienstes an den Polizeivollzugsbeamten gewährleistet wird und Leistungen der Vertragspartner beschrieben sind."
Im Kapitel II Inhalte und Aufgabe werde diese näher behandelt. Das Kapitel III Strukturen wendet sich der organisatorischen Gestalt der Polizeiselsorge in Hessen zu.
In dem Kapitel über die Strukturen beschreibt die Vereinbarung den Dienst des Landespolizeidekans bzw. des oder der Landespolizeibeauftragten: "Zur Koordination der Polizeiseelsorge auf der Landesebene berufen die hessischen Diözesen einvernehmlich einen Landespolizeidekan oder eine/n Landesbeauftragte/n für die Polizeiseelsorge in Hessen. Die Berufung erfolgt nach Absprache der Generalvikare durch den jeweiligen Ortsbischof für einen Zeitraum von vier Jahren. Eine Wiederberufung ist möglich.
Der vollständige Text der Vereinbarung findet sich hier ...>