Veranstaltungen der katholischen Polizeiseelsorge in Hessen

Das sollten Sie sich bieten lassen

Regelung zur Dienstbefreiung

Für die Angebote der Polizeiseelsorge ist eine Dienstbefreiung aus religiösen Gründen für bis zu sechs Arbeitstage im Jahr möglich (vgl. Staatsanzeiger für das Land Hessen, 9.7.1984, Nr. 647 § 4). Wenn Sie davon Gebrauch machen möchten, reichen Sie den Antrag über Ihre/n direkte/n Dienstvorgesetzte/n an die Verwaltung V Ihres jeweiligen Polizeipräsidiums ein.

Willkommen auf der Internetseite der Katholischen Polizeiseelsorge in Hessen!

Liebe Damen und Herren,

Sie haben die Seite der katholischen Polizeiseelsorge in Hessen geöffnet.
Das freut uns sehr!

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Ganz besondere Veranstaltungen