Das sollten Sie sich bieten lassen
Regelung zur Dienstbefreiung
Für die Angebote der Polizeiseelsorge ist eine Dienstbefreiung aus religiösen Gründen für bis zu sechs Arbeitstage im Jahr möglich (vgl. Staatsanzeiger für das Land Hessen, 9.7.1984, Nr. 647 § 4). Wenn Sie davon Gebrauch machen möchten, reichen Sie den Antrag über Ihre/n direkte/n Dienstvorgesetzte/n an die Verwaltung V Ihres jeweiligen Polizeipräsidiums ein.